
Gentechnikgesetz
Das Gentechnikgesetz soll die EU-Freisetzungsrichtlinie in nationales
Recht umsetzen. Es ist am 4. 2. 2005 in Kraft getreten und regelt die
Anbaubedingungen in Deutschland.
Die wichtigsten Inhalte:
Das Nebeneinander von Landwirtschaft mit oder ohne Gentechnik soll möglich sein.
Wer gentechnisch verändertes Saatgut ausbringt, muss für Folgeschäden haften.
Die Öffentlichkeit wird über ein öffentlich zugängliches Standortregister im Internet informiert.
Abbruchkriterien: Erweist sich das Nebeneinander einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik als unmöglich, muss der GVO-Anbau untersagt werden
Ökologisch sensible Gebiete sollen besonders geschützt werden.
Wie dies im Einzelnen aussehen soll, soll in der Verordnung für die „gute
fachliche Praxis“ geregelt werden, die zurzeit noch verhandelt wird.
Die neue Bundesregierung möchte die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft hierzulande fördern, indem sie das bestehende Gesetz entschärft. Näheres hierzu ist noch nicht entschieden.
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