Abhängigkeit von Konzernen

Wer die Saat hat, hat das Sagen

Es sind nur 6 Firmen, die sich den Markt für gentechnisch

verändertes Saatgut teilen:

 
Syngenta, Schweiz
Bayer CropScience, D
Monsanto, USA
DOW, USA
Dupont, USA
BASF, D

 

Sie profitieren von der Gentechnik, weil gentechnisch veränderte Pflanzen patentierbar sind und diese Firmen die Patente besitzen. Normalerweise gilt das Patentrecht für Erfindungen. Gentechnisch veränderte Pflanzen gelten als Erfindungen und unterliegen damit dem Patentschutz.
 

Seit 1987 werden am Europäischen Patentamt Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt.
Durch das Patentieren der Pflanzen sichern sich die Konzerne weit reichende Produktions- und Nutzungsrechte. Nicht nur die Pflanze und das Saatgut, auch die Kreuzungen und Ernteprodukte stehen unter Patentschutz. Durch ein einziges Patent kann sich eine Firma das Herstellungs- und Nutzungsmonopol für alle Pflanzen sichern. So hat Monsanto ein Patent auf alle Pflanzen, die das Bt-Gen enthalten.

 
In den USA macht Monsanto mit den Landwirten Verträge, indem generell der Nachbau verboten wird und der Landwirt dazu verpflichtet wird, ausschließlich das Herbizid „Roundup“ von Monsanto zu verwenden.Mit einem Jahresetat von 10 Mio. Dollar führt der Konzern Gerichtsverfahren gegen Bauern, die angeblich unrechtmäßig Monsanto-Saatgut verwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Saatgut zufällig oder bewusst auf den Acker gelangt ist.
 

In welchem Ausmaß die amerikanischen Bauern unter den Rechtsstreitigkeiten leiden, die durch die Nutzung patentierter Pflanzen ausgelöst wurden, zeigt der Bericht „Monsanto gegen Bauern“, zu lesen bei www.abl-ev.de/gentechnik

Diese US-amerikanischen Verhältnisse haben wir bei uns bisher noch nicht.

 
Es ist also bei uns noch alles offen für den Erhalt der Selbstbestimmung

in der Landwirtschaft.