Anbau regional

 
Mit der Umsetzung des Gentechnikgesetzes müssen in Deutschland alle Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, in ein öffentlich zugängliches Standortregister eingetragen werden. Dieses ist im Internet abrufbar.
Beim Anbau muss unterschieden werden zwischen den so genannten „Freisetzungen“, das ist ein Anbau zu Forschungszwecken, und dem kommerziellen Anbau, das heißt es sollen Futter- oder Lebensmittel für die Vermarktung produziert werden.

 
Auch im Münsterland soll es jetzt losgehen mit der Gentechnik. In Greven und in Borken sind Flächen für den Anbau mit GV-Mais angemeldet worden.

 
Nachbarn, und zwar sowohl Landwirte als auch private Kleingärtner, haben das Recht, personenbezogene Auskünfte über diese Flächen zu bekommen. Das derzeitige Recht sichert ihnen Schadensersatz zu, sollte ihre Ernte gentechnisch verunreinigt werden.